RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
aus Wegleitung
Betrag für den Übertrag in die Steuererklärung
Angaben Ehemann
Nettolohn Ehemann ( 1. 1. 20.. – 31. 12. 20.. )
87 500.–
Für den Arbeitsweg (4 Kilometer) benötigt Herr Muster 20 Minuten per Bus (CHF 73.– pro Monat) Herr Muster steht gemäss Lohnausweis für die Mittagsverpflegung eine Kantine im Geschäft zur Verfügung. Er geht jedoch immer ins Coop Restaurant.
Berufskostenpauschale
Weiterbildungskosten: CHF 400.– für Fachliteratur
Herr Muster zahlt den Maximumbetrag in die Säule 3 a ein
Gemäss separater Bescheinigung der Vorsorge- einrichtung ist noch ein Einkauf in die Pensionskasse gemacht worden per 31. 10. 20..
7500.–
Angaben Ehefrau
Nettolohn Ehefrau ( 1. 1. 20.. – 31. 12. 20.. )
39 800.–
Frau Muster fährt ebenfalls mit dem Bus zur Arbeit (Arbeitsweg 3 km; 15 min Zeitbedarf; CHF 73.– pro Monat) Frau Muster arbeitet Vollzeit, mit, gem. Lohnausweis, 160 Schichttagen und 60 normalen Arbeitstagen.
Berufskostenpauschale
Weiterbildungskosten: CHF 400.- für Fachliteratur
Frau Muster zahlt den Maximumbetrag in die Säule 3 a ein
Krankenkasse / Versicherungen
Die Krankenkassenbeiträge der ganzen Familie belaufen sich jährlich auf CHF 9100.–. Zusätzlich zahlt Herr Muster noch in eine private Lebensversicherung ein. Der Betrag ist 5800.– im Jahr. Der Rückkaufswert der Lebensversicherung (Mobiliar Versicherung) beträgt CHF 115 000.– (Versicherungssumme CHF 200 000.–, Laufzeit 19 Jahre, abgeschlossen vor 12 Jahren)
Folgende Arztrechnungen wurden im Steuerjahr bezahlt.
1. 3. 20.. dent. Muffel CHF 6300.– (Anteil Krankenkasse CHF 300.–)
31. 10. 20.. Optiker Lehmann für Brille 950.– (Anteil Krankenkasse CHF 200.–)
30. 11. 20.. Optiker Lehmann für Kontaktlinsen CHF 1500.– (Anteil Krankenkasse CHF 500.–)
Diverse Selbstbehalte von CHF 620.–
Freiwillige Zuwendungen (Spenden)
20. 1. 20.. Rotes Kreuz (CHF 250.–)
31. 3. 20.. Fastenopfer ( CHF 300.– )
30. 11. 20.. Helvetas Schweiz (CHF 400.–)
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