RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Direkte Bundessteuern in CHF
16 000.–
14 000.–
12 000.–
10 000.–
8000.–
Lineare Steuer
6000.–
4000.–
2000.–
Steuerbares Einkommen in CHF
0
0 20000.–
60 000.–
100 000.–
140 000.–
180 000.–
220 000.–
AUFGABE | KAPITEL 19 4 Geben Sie die effektiven Werte für die Bundessteuern in Schritten von ca. CHF 20 000.– des steuerbaren Einkommens in die Grafik auf dieser Seite ein und verbinden Sie die Punkte.
Sie erhalten eine Darstellung der Steuerprogression. Die benötigten Werte erhalten Sie auf folgende Weise:
Wählen Sie die Seite https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/income-wealth-tax an, und dann «Alleinstehend», «Ohne Kinder», «Keine Konfession» und «Bruttoeinkommen» z. B. CHF 60 000.–. Klicken Sie anschliessend auf «Rechnen». Betrachten Sie beim Resultat nur die direkte Bundessteuer. Ermitteln Sie auf diese Weise die benötigten Werte.
Steuerprogression
Die folgende Darstellung zeigt, wie die Steuerbelastung aussähe, wenn sie linear zu den Einkünf- ten anstiege. Eine Steuerprogression liegt also vor, wenn der Steuersatz in Prozenten für höhere Einkommen steigt. Die Steuerprogression kann in Hochsteuerländern für die hohen Einkommen über 50 % be- tragen. Unter der kalten Progression wird das Ansteigen des Steuersatzes verstanden, der einzig auf die teuerungsbedingte und nicht der realen Erhöhung der Einkommen zurückzuführen ist. Ein alternatives System ist das System der Flat Tax, das einen konstanten Steuersatz aufweist. Jeder zahlt auf seinem Einkommen den gleichen Prozentanteil. Mit der Höhe des Freibetrags können die tieferen Einkommen mehr oder weniger stark entlastet werden. Ein ganz anderes System stellt die Kopfsteuer dar, wo jeder Bürger den gleichen Betrag an Steuern, unabhängig von der Höhe des Ein- kommens bezahlt. Damit ist der Steuersatz regressiv, das heisst er sinkt mit höheren Einkommen. In den meisten Ländern, wie auch in der Schweiz, werden progressive Systeme angewendet. Die Begründung dafür lautet, dass Personen mit hohen Einkommen es leichter haben, hohe Steuern zu zahlen. Die damit einhergehende Umverteilung wird politisch und ethisch begründet und soll die ärmeren Bevölkerungsschichten besserstellen. In der politischen Diskussion wird z. B. die di- rekte Bundessteuer mit den hohen Freibeträgen und ihrer starken Progression oft als Reichtums- steuer bezeichnet. Auch die Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO haben Steuercharak- ter mit einer hohen Umverteilungswirkung von den Hoch- zu den Tiefverdienern. Die folgende Grafik zeigt die Steuerprogression mit der Steuerbelastung des Bruttoarbeitseinkom- mens durch Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in der Stadt Zürich für die beiden Kategorien «Ledig ohne Kinder» und «Verheiratet mit zwei Einkommen von je 50 % und 2 Kindern». Während Verheiratete bis zu einem gemeinsamen Einkommen von CHF 40 000.– dank Kinder- und Familienabzügen fast keine Steuern bezahlen, beginnt die Steuerpflicht bei Ledigen schon bei sehr
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