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Steuerzweck
ÜBER EINE MILLIONEN FRANKEN STEUERN … … zahlt ein Schweizer Normalverdiener im Lauf seines durchschnittlich 84-jährigen Lebens. Das hat die «NZZ am Sonntag» als Gedankenspiel hochgerechnet. Für Sozialwerke, Mehrwertsteuer und Abgaben auf Tabak und Spirituosen gehen CHF 318 000.– weg. CHF 295 000.– nehmen der Kanton, CHF 241 000.– die Gemeinde und 194 000 der Bund. Die Kirche bekommt CHF 39 000.–, die Serafe CHF 29 000.–, und der Strassenbau verbetoniert CHF 28 000.–. Darüber hinaus verrechnet der Staat den Bürgern alles, was er nicht zur Grundversorgung zählt, etwa Gebühren fürs Ausstellen eines Passes oder für die Trauung auf dem Standesamt. Der Hauptzweck der Steuererhebung besteht darin, dem Staat genügend Mittel in die Hand zu geben, um die Staatsaufgaben zu finanzieren. Damit steht der Fiskalzweck im Vordergrund, wie z. B. bei der Einkommens-, der Vermögens-, der Mehrwertsteuer oder der Gewinn- und Kapital- steuer für Unternehmen. Daneben gibt es aber auch Steuern mit Lenkungszweck. Hier soll ein gesellschaftlich nicht er- wünschtes Verhalten entmutigt, bzw. erwünschtes Verhalten mittels Steuervergünstigungen geför- dert werden. Tabak-, Alkohol- und Umweltsteuern wie die CO2-Abgabe verfolgen diese Absicht. Die verschiedenen Zwecke können bei einzelnen Steuern kombiniert werden. Bei der Einkom- menssteuer z. B. steht der Fiskalzweck im Vordergrund, mit den möglichen Abzügen werden Lenkungszwecke und mit der Progression auch der Umverteilungszweck verfolgt. sion, sind so begründet.
(Quelle: NZZ am Sonntag)
Steuersatz und Steuerfuss
Der Steuersatz ist der Massstab für die Berechnung der Steuer. Er wird in der Regel in Prozenten oder Promillen der Berechnungsgrundlage festgesetzt. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 14 % ergibt sich damit für ein Einkommen von CHF 100 000.– eine Steuer von CHF 14 000.– Wenn sich der Steuersatz mit der Höhe der Berechnungsgrundlage verändert, sind die Steuersät- ze für die konkreten Einkommen in einem Steuertarif festgehalten. Die Steuergesetze der Kantone enthalten meistens nur den Grundtarif der Steuer. Die sich aus dem Grundtarif ergebende Steuer heisst «einfache Steuer». Die effektiv geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern ergeben sich mit der Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuer- fuss. Der Steuerfuss selber wird in der Regel nicht mit dem Gesetz, sondern jedes Jahr mit dem Budget der Kantone und Gemeinden neu beschlossen. Die Einkommenssteuer muss auf dem Einkommen aus Arbeit (Löhne, Honorare etc.) und Vermö- gen (Zinsen, Dividenden etc.) bezahlt werden. Dabei ist der Steuerbetrag abhängig vom Wohn- ort, dem Zivilstand, der Einkommenshöhe und von weiteren personenbezogenen Faktoren. Wohnort: Die Steuerbelastung wird zum einen vom Steuersatz und zum anderen vom Steuerfuss beeinflusst (vgl. oberen Abschnitt). Der Steuersatz ergibt sich aufgrund des kantonalen Steuer- gesetzes. Der Steuerfuss wird durch die Einwohnerversammlung der Gemeinde oder vom Parla- ment bei den Kantonen und bei grösseren Gemeinden festgesetzt. Bei den Gemeinden kann ge- gen das Budget - je nach Kanton - das obligatorische oder das fakultative Referendum ergriffen werden.
Steuerlast
Zivilstand: Für die gemeinsam besteuerten Ehepaare gelten tiefere Steuersätze als für Alleinste- hende.
Einkommenshöhe: Je mehr das Einkommen ansteigt, desto höher wird der Steuersatz. Das Ein- kommen wird somit überproportional besteuert, d.h. verdient man doppelt soviel wie der Nach- bar, zahlt man mehr als das Doppelte an Einkommenssteuer. In diesem Fall spricht man von Steuerprogression.
Weitere Faktoren: Dazu gehören die möglichen Abzüge für Kinder, Arbeitsweg, Gesundheitsauf- wände, Gebäudeunterhalt, Weiterbildung, gebundenen 3. Säule etc. sowie die Freibeträge.
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