WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
Indirekte Steuern
Bei den indirekten Steuern bezahlt eine Person (Steuerschuldner, in der Regel der Käufer) die Steuer und eine andere liefert sie ab (Steuerträger, in der Regel der Verkäufer). Dabei spielen die persönlichen Merkmale keine Rolle. Sie werden z. B. als Mehrwertsteuer für Käufe von Gütern und Dienstleistungen oder als Zoll beim Import von Waren erhoben. Gebühren sind zu bezahlen für in Anspruch genommene konkrete Leistungen des Staates und sollen teilweise oder vollständig die Kosten der Leistungserstellung decken. Sie sind nur geschul- det, wenn die Leistung bezogen wird. Dazu gehören das Ausstellen von Ausweisen (Führer- und Fahrzeugausweise, Pässe usw.), das Benutzen einer öffentlichen Einrichtung, die Wasserversor- gung und die Kehrichtentsorgung. Taxen fallen beim Bezug von Leistungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung oder als Tourismusabgabe (Kurtaxe) an. Wenn die Steuern und die Gebühren zur Finanzierung der Staatsausgaben nicht ausreichen, kann sich der Staat verschulden, indem er Gelder am Kapitalmarkt aufnimmt. Damit kann er wie ein privates Unternehmen oder ein Privathaushalt seine Investitionen oder auch seine laufenden Aus- gaben mit Krediten finanzieren. Die Verschuldung des Staates war zur Finanzierung von Kriegen und der Bewältigung von Naturkatastrophen und Pandemien/Epidemien immer von zentraler Bedeutung. Nach dem zweiten Weltkrieg ist sie mit einer aktiven Fiskalpolitik zur Konjunktursta- bilisierung stark gewachsen. Die Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten zu deren Begrenzung werden in Kapitel 19.8 dargestellt.
Gebühren und Taxen
Verschuldung
AUFGABE | KAPITEL 19
a) Was sind die Unterschiede zwischen Steuern und Gebühren? Nennen Sie je zwei konkrete Beispiele, die sie selber zu tragen haben. b) Was sind die Unterschiede zwischen direkten und indirekten Steuern? Nennen Sie je zwei konkrete Beispiele. 1
19.2 Steuerarten in der Schweiz
In der Schweiz haben sowohl der Bund, die Kantone als auch die Gemeinden im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung die Steuerhoheit und dürfen eigenständig Steuern erheben. Ent- sprechend vielfältig ist unser Steuersystem. Die wichtigsten Steuern sind:
auf Bundesebene
auf Kantons- und Gemeindeebene
Einkommenssteuer natürliche Personen Gewinnsteuer juristische Personen Mehrwertsteuer Verrechnungssteuer Wehrpflichtersatzabgabe Stempelabgabe Tabaksteuer Biersteuer und Steuer auf Spirituosen
Einkommens- und Vermögenssteuer natürliche Personen Gewinn- und Kapitalsteuern juristische Personen Erbschafts- und Schenkungssteuer Lotteriegewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer
Liegenschaftssteuer Handänderungsteuer Spielbankenabgabe Motorfahrzeug- und Schiffsteuern Vergnügungssteuer Hundesteuer Stempelsteuer und Lotteriesteuer Kirchensteuer Wasserzinsen und Kurtaxen
Mineralölsteuer Automobilsteuer Zölle Verkehrsabgaben
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