RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
19 STEUERN UND
ÖFFENTLICHE FINANZEN
Eine alte Volksweisheit besagt, dass es im Leben nur zwei sichere Dinge gibt: die Steuern und der Tod.
Tatsächlich gibt es Steuern schon seit dem frühen Altertum. Die ersten Belege darüber stammen aus Ägypten, wo bereits im 3. Jahrtausend vor Christus Schreiber die Erntesteuer verwalteten und einen Nilzoll erhoben. Selbst die Bibel mahnt, der Steuerpflicht nachzukommen (Buch des Paulus, Römer 13,7: So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt).
19.1 Finanzierung der Staatsaufgaben In den letzten 200 Jahren sind dem Staat viele öffentliche Aufgaben übertragen worden. Früher waren Sicherheit (Militär, Polizei und Rechtssystem), Strassen und Fürsorge die drei Hauptberei- che. Nach und nach kamen weitere Aufgaben wie Bildung, Gesundheit, Soziale Wohlfahrt (Sozi- alhilfe, AHV, IV, EL, ALV und Krankenkassenprämienverbilligungen), Landwirtschaft, öffentlicher Verkehr (Eisenbahnen, Trams und Busse) und Umweltschutz dazu.
Diese Tätigkeiten müssen finanziert werden. Dabei stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die einzelnen Aufgaben bezahlt werden sollen. Der heutige Staat kennt drei verschiedene Quellen:
➞ Steuern (direkte und indirekte) ➞ Gebühren und Taxen ➞ Verschuldung
Direkte Steuern
Bei den direkten Steuern sind Steuerschuldner (Steuersubjekt) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch. Sie werden aufgrund von persönlichen Merkmalen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie Einkommen, Vermögen, Familienstatus und Anzahl Kinder erhoben. Deshalb sind diese Steuern je nach persönlicher Lage unterschiedlich hoch. Steuern müssen unabhängig davon, ob eine Staatsleistung bezogen wird, bezahlt werden. Die Person, welche die direkte Steuer schul- det, muss sie auch abliefern.
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