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Die wichtigsten EU-Organe sind:
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist die oberste politische Institution der EU. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen und legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest. Der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel wird vom ständigen Vorsitzenden, derzeit dem Belgier Charles Michel, präsidiert. Abstimmungen werden grundsätzlich «im Konsens» getroffen, also einstimmig. Der Rat der Europäischen Union (auch «Ministerrat») ist eines der zwei Legislativorgane der EU und hat seinen Sitz ebenfalls in Brüssel. Der Rat setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschliesst gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die europäischen Rechtsakte. In den meisten Fragen beschliesst der Rat per qualifizierter Mehrheit. Bei wichtigen Fragen wie z. B. Vertragsänderungen oder dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats ist Einstimmigkeit erforderlich. Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunk- tion hat es ein Mitentscheidungsrecht beim EU-Haushalt, muss internationale Abkommen der EU ratifizieren und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Das Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt, zuletzt im Mai 2019. Es hat seinen Sitz in Strassburg. Sessionen und Ausschusssitzungen finden auch in Brüssel statt. Entscheide werden in der Regel per einfachem Mehr getroffen, wobei Abgeordnete aus kleinen und mittleren Staaten gemessen an deren Bevölkerung überrepräsentiert sind. Die Europäische Kommission hat exekutive Funktionen. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Die Kommission hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Das Gremium besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Die Kommissionsprä sidentin (zurzeit die Deutsche Ursula van der Leyen) und die Kommissionsmitglieder werden im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten für fünf Jahre benannt. Dabei ist das Ergebnis der Europäischen Parlamentswahlen zu berücksichtigen. Die Kommissionsmitglieder müssen wiede- rum vom Europäischen Parlament bestätigt werden und sind diesem gegenüber verantwortlich. Die Kommission handelt als Kollegium, ihre Entscheide werden im Einvernehmen getroffen und in der Regel durch breite Mehrheiten getragen. Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kom- missare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen von ihren Herkunftsstaaten entgegen- nehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Der Hohe Vertreter der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik nimmt die Rolle eines «Aussen- ministers» der EU wahr. Amtsinhaber ist derzeit der Spanier Josep Borrell. Er ist gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und wird in seiner Aufgabe vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt. Der EAD unterhält diplomatische Vertretungen in über 140 Ländern, darunter auch in der Schweiz. Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main bestimmt seit 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Zentralbank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt und legt insbesondere die Leitzinssätze fest. Die Europäische Zentralbank bildet gemein- sam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Der Gerichtshof der Europäischen Union sorgt für die Einhaltung und einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union. Er ist befugt, über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitglieds- staaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.
Der Rat der Europäischen Union
Das Europäische Parlament
Die Europäische Kommission
Der Hohe Vertreter der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik
Die Europäische Zentralbank
Der Gerichtshof der Europäischen Union
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