RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Die EU gründet auf den Werten der Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit. Nur demokra- tisch verfasste Staaten dürfen ihr beitreten. In wirtschaftlicher Hinsicht ist das Herzstück der EU ihr gemeinsamer Binnenmarkt, in dem über Staatengrenzen hinweg die sogenannten vier Frei- heiten gelten:
Gemeinsamer Binnenmarkt
Freier Personenverkehr Freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes
Freier Warenverkehr Keine Zölle, keine mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen, gemeinsame gesetzliche Vorschrif- ten für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Produkte
Freier Dienstleistungsverkehr Z. B. freie Wahl der Anbieter von Post- und Telefondiensten
Freier Kapitalverkehr Freie Wahl der Bankdienste, Erwerb von Boden, Firmen, Aktien in allen Ländern der EU
Seit dem Vertrag von Maastricht (1992) sind die EU-Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Au- ssen- und Sicherheitspolitik, der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro, weiter zusammengerückt. Dadurch ist die EU heute mehr als ein Staatenbund, weil sie eigene Souveränitätsrechte besitzt (z. B. vertritt sie die Mitgliedstaaten in bestimmten internationalen Gremien), aber noch kein Bundesstaat. Für letzteres verfügen ihre Mitgliedstaaten nach wie vor über zu grosse eigene Be- fugnisse (z. B. in den Bereichen Steuer- und Sozialpolitik, Aussenbeziehungen und Verteidigung). Man spricht deshalb bei der EU von einem Staatenverbund.
Weder Staatenbund noch Bundesstaat
Europäische Zusammenschlüsse
ZOLLUNION
Türkei
EWR
(Quelle: NZZ vom 8.10.2016, S.9, aktualisiert)
EU
Bulgarien
Rumänien
SCHENGENRAUM
Schweden Dänemark Polen Tschechien Ungarn
EUROZONE
EFTA
Belgien Deutschland Estland Österreich Frankreich Griechenland Italien
Litauen Luxemburg Niederlande Slowakei Slowenien
Island Norwegen Liechtenstein
Schweiz
Spanien Portugal Finnland Malta
Irland Zypern
Kroatien Lettland
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