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Die EU gründet auf den Werten der Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit. Nur demokra- tisch verfasste Staaten dürfen ihr beitreten. In wirtschaftlicher Hinsicht ist das Herzstück der EU ihr gemeinsamer Binnenmarkt, in dem über Staatengrenzen hinweg die sogenannten vier Frei- heiten gelten:

Gemeinsamer Binnenmarkt

Freier Personenverkehr Freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes

Freier Warenverkehr Keine Zölle, keine mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen, gemeinsame gesetzliche Vorschrif- ten für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Produkte

Freier Dienstleistungsverkehr Z. B. freie Wahl der Anbieter von Post- und Telefondiensten

Freier Kapitalverkehr Freie Wahl der Bankdienste, Erwerb von Boden, Firmen, Aktien in allen Ländern der EU

Seit dem Vertrag von Maastricht (1992) sind die EU-Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Au- ssen- und Sicherheitspolitik, der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euro, weiter zusammengerückt. Dadurch ist die EU heute mehr als ein Staatenbund, weil sie eigene Souveränitätsrechte besitzt (z. B. vertritt sie die Mitgliedstaaten in bestimmten internationalen Gremien), aber noch kein Bundesstaat. Für letzteres verfügen ihre Mitgliedstaaten nach wie vor über zu grosse eigene Be- fugnisse (z. B. in den Bereichen Steuer- und Sozialpolitik, Aussenbeziehungen und Verteidigung). Man spricht deshalb bei der EU von einem Staatenverbund.

Weder Staatenbund noch Bundesstaat

Europäische Zusammenschlüsse

ZOLLUNION

Türkei

EWR

(Quelle: NZZ vom 8.10.2016, S.9, aktualisiert)

EU

Bulgarien

Rumänien

SCHENGENRAUM

Schweden Dänemark Polen Tschechien Ungarn

EUROZONE

EFTA

Belgien Deutschland Estland Österreich Frankreich Griechenland Italien

Litauen Luxemburg Niederlande Slowakei Slowenien

Island Norwegen Liechtenstein

Schweiz

Spanien Portugal Finnland Malta

Irland Zypern

Kroatien Lettland

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