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Charta

Die Charta ist die «Verfassung» und Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen und wurde im Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet. Sie ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag, der sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen befasst. Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem China, Frank- reich, die damalige Sowjetunion, das Vereinigte Königreich Grossbritannien, die Vereinigten Staa- ten von Amerika und weitere rund 45 Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf, Nairobi und Wien. In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Die UNO-Sitze befinden sich nach offiziellem Sprachgebrauch nicht in dem jeweiligen Staat, sondern sind nur von diesen Staaten umgeben. Die Vereinten Nationen setzen sich heute aus sechs Hauptorganen zusammen. Neben den Haupt- organen gehören zudem eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen.

Sitze

UNO Hauptsitz in New York

Die Generalversammlung ist das Forum der globalen politischen Auseinandersetzung. Sie ver- abschiedet politische Resolutionen, die allerdings nicht bindend sind. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und ist u. a. für die Verabschiedung des Budgets und die Festlegung der Mitgliedsbeiträge zuständig. Sie spricht auch Empfehlungen über eventuelle Änderungen der UNO-Charta aus. Weiterhin wählt sie die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, alle Mit- glieder des Wirtschafts- und Sozialrates, auf Vorschlag des Sicherheitsrates den Generalsekretär sowie die 15 Richter des Internationalen Gerichtshofes. Alle UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme in der Generalversammlung. Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der inter- nationalen Sicherheit. Er hat 15 Mitglieder. China, Russland, Frankreich, Grossbritannien und die USA sind ständige Mitglieder. Die anderen zehn nichtständigen Mitglieder werden von der Gene- ralversammlung gewählt, jedes Jahr fünf Staaten für zwei Jahre. Die Schweiz ist das erste Mal seit Beginn 2023 in dieser Rolle dabei. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter allen fünf ständigen Mitgliedern (Vetorecht). Zu den Beschlüssen zählen friedenssichernde und friedenserzwingende Massnahmen, wie z. B. die Entsendung von Truppen im Rahmen friedenserhaltender Operationen sowie nichtmilitärische Druckmittel wie z. B. Handelsembargos. Derzeit (Stand Anfang 2023) sind in den weltweit 37 friedenserhaltenden Operationen über 100 000 Personen im Einsatz, die Mehrheit davon Soldaten. Das Budget für diese Operationen beläuft sich auf ca. 7 Milliarden Schweizer Franken.

Sicherheitsrat

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