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In Kantonen mit mehr als einem Nationalratssitz haben die Wahlberechtigten folgende Möglich­ keiten: Sie können in eine leere Liste die Namen ihrer bevorzugten Kandidaten eintragen, sie können die vorgedruckte Liste einer Partei unverändert einlegen oder diese Liste verändern. Än- derungen können auf drei verschiedene, aber miteinander kombinierbare Arten erfolgen: Erstens darf man Namen streichen. Zweitens darf man panaschieren (= mischen), d. h. Namen von ande- ren Listen einsetzen. Drittens darf man Kandidierende kumulieren (= anhäufen), d.h. zweimal auf einer Liste aufführen.

Panaschieren

Panaschieren bedeutet mischen. Auf einer Liste werden Namen gestrichen und an deren Stelle handschriftlich Kandidierende anderer Listen desselben Wahlkreises gesetzt.

Beim Panaschieren verliert die Partei, deren Liste benutzt wurde, Stimmen an die anderen Partei- en, deren Vertreterinnen und Vertreter auf die Liste gesetzt wurden. Die Panaschiermöglichkeit schwächt allgemein die Stellung der Parteien bei der Listengestaltung und ermöglicht dafür eine individuelle, parteiunabhängige Wahl der Kandidierenden.

Liste Nr 01

Partei A

Liste Nr 02

Partei B

0101 0102 0103 0104 0105

Hans Wähltmich Etienne Candidat Gertrud Irgendwer Antoine Parlamentare Jean-Claude Politique

0201 0202 0203 0204 0205

Emma Nachbern Ernesto Deputato Chantal Toujours Gerard Monsiège Stephan Bundeshaus

0203 Chantal Toujours 0204 Gerard Monsiège

Kumulieren

Beim Proporz-Wahlverfahren der Nationalratswahlen kann der Name von Kandidierenden zwei- mal handschriftlich auf die Liste geschrieben werden, das heisst, er wird «kumuliert».

Parteien können von sich aus Kandidierende auf der Wahlliste doppelt aufführen, also «vorku- mulieren». Dies wird gemacht, um die Wahlchancen einzelner Kandidierender zu erhöhen, oder um bei grosser Mandatszahl die Liste zu füllen. Kumulierende Kandidatinnen und Kandidaten erhalten somit zwei Stimmen. Mehr sind nicht erlaubt.

Liste Nr 01

Partei A

0101 0102 0103 0104 0105 0101

Hans Wähltmich Etienne Candidat Gertrud Irgendwer Antoine Parlamentare Jean-Claude Politique

Hans Wähltmich 0102 Etienne Candidat

Stimmrecht

Wer wählen darf, ist auch stimmberechtigt. In der Regel sind wir viermal pro Jahr aufgerufen, über eidgenössische Vorlagen zu befinden. Im Schnitt sind es drei bis vier Geschäfte, die gutge- heissen oder abgelehnt werden können (oft liegen gleichzeitig auch kantonale und kommunale Vorlagen zur Abstimmung vor).

Abgestimmt wird über Volksinitiativen und Referenden.

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