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Die Kantone fördern die Zusammenarbeit, die Koordination und die Information über kantona- le Angelegenheiten in regelmässigen Treffen von Vertretern der Kantonsregierungen im Rah- men der sogenannten Konferenz der Kantonsregierungen oder im Rahmen von fachspezifischen Konferenzen (u.a. Bildung, Soziales, Finanzen, Justiz und Polizei). Kantone können sich auch entscheiden, Aufgaben in ihrem Kompetenzbereich gemeinsam mit anderen Kantonen zu lösen. Dazu schliessen sie rechtsverbindliche, interkantonale Vereinbarungen, sogenannte Konkordate ab, wie sie zum Beispiel in der Bildungspolitik oder im Strafvollzug existieren. Die Souveränität der Kantone bringt eine breite Palette von Verantwortungen mit sich. Die Kantone verfügen über sehr unterschiedliche Finanzen, um diese Verantwortung wahrzunehmen. So verfügt zum Beispiel ein Kanton mit starken Wirtschaftsstandorten über ungleich mehr Mittel als ein strukturschwacher Bergkanton. Um diese Unterschiede auszugleichen, wurden Finanz- und Lastenausgleichsysteme eingerichtet, über die reichere Kantone ärmere unterstützen (vgl. dazu S. 237 f f. ).

Die Kantonswappen als Schmuck der Decke der Eingangshalle des Bundeshauses illustrieren den hohen Stellenwert der Stände in der Eidgenossenschaft

( Quelle : Keystone )

Volksrechte

In kaum einem Staat gibt es so weitgehende Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Damit unser System funktioniert, braucht es jedoch den Willen des Einzelnen, diese politischen Rechte zu kennen und davon Gebrauch zu machen. Hier sind die Rechte auf Bundesebene: Alle vier Jahre wählt das Volk die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 Mitglieder des Ständerates. Sämtliche über 18-jährige Schweizerinnen und Schweizer haben dabei das aktive und passive Wahlrecht. Das heisst, sie dürfen sowohl wählen (aktiv) als auch sich selbst zur Wahl stellen ( passiv ). Bei der Wahl in den Ständerat wird das Majorz- oder Mehrheits-Wahlverfahren angewandt. Es hat eine klare Mehrheitsbildung zum Ziel. Jene Kandidierenden, die am meisten Stimmen erzielt ha- ben, erhalten die Mandate zugesprochen. Starke Parteien werden bei diesem System bevorzugt, Minderheiten gehen leer aus. Grundsätzlich kann man bei Mehrheitswahlverfahren unterscheiden zwischen Absolutem (im Mi- nimum die Hälfte der gültigen Stimmen + 1), Relativem (der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt) und Qualifiziertem Mehr (die Zahl der Stimmen muss einen vorher festgelegten Wert ( z. B. 2/3 ) erreichen ). Bei der Wahl in den Nationalrat wird das Proporzwahlverfahren angewandt. Es heisst auch Ver- hältniswahl, denn die Sitze werden im Verhältnis zu den erzielten Parteienstimmen auf die Par- teien verteilt. Die Idee dieses Wahlsystems: Grundsätzlich stimmen die Wählenden für eine Partei und erst in zweiter Linie für eine Person. Zuerst werden die Parteistimmen ausgezählt, also die Parteistärke festgestellt. Anhand dieser Parteistärke werden die Sitze auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Parteien sind dann die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt.

Wahlrecht

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