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Milizparlament

Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst die National- und Stände­ räte üben ihr Mandat (zumindest in der Theorie) nicht hauptberuflich aus. Sie erhalten dement- sprechend vom Staat keinen Lohn, sondern unter anderem Sitzungsgelder. Aufgrund der hohen Belastung durch das politische Mandat spielt der ursprüngliche Hauptberuf aber oft nur eine untergeordnete Rolle. Die meisten Parlamentarier haben zusätzlich weitere, zum Teil lukrative Mandate in Verwaltungs- und Stiftungsräten, als Präsidenten von Organisationen und Komitees aller Art sowie in der Beratung inne. Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung (Exekutive). Er besteht aus sieben gleich­ berechtigten Mitgliedern, die den einzelnen Departementen der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Zusammensetzung parteipolitisch: 2 SVP, 2 SP, 2 FDP, 1 Mitte (CVP).

Der Bundesrat

Viola Amherd, (Bundespräsidentin 2024), Brig, Die Mitte (vormals CVP), VBS Elisabeth Baume-Schneider, St.-Imier, Sozialdemokratische Partei SP, EDI Ignazio Cassis, Collina d’Oro, Freisinning-Demokratische Partei FDP, EDA Beat Jans, Basel,SP, EJPD

Karin Keller-Sutter, (Vizepräsidentin 2024) St.Gallen, FDP, EFD Guy Parmelin, Bursins, Schweizerische Volkspartei SVP, WBF Albert Rösti, Bern, SVP, UVEK

Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt und leitet, neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher, als «Primus inter Pares» (d. h. als Erster unter Gleichen) die Bundesratssitzungen. Der Bundespräsident ist nicht Staatsoberhaupt. Wenn Sie die Zusammensetzung des Bundesrates betrachten, fällt auf, dass die politische Her- kunft der Amtsträger sehr unterschiedlich ist, von SP über die Mitte und FDP bis hin zur SVP. Dies ist Ausdruck der Konkordanzdemokratie, d. h. alle massgebenden politischen Kräfte sind in der Regierung vertreten und müssen stets aufs Neue versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Es müssen also Kompromisse geschlossen werden. Alle Mitglieder des Bundesrates ha- ben die gleichen Rechte und Pflichten und haben gegen aussen die geheim gefassten Beschlüsse des Bundesrates mit einer Stimme zu vertreten (Kollegialitätsprinzip). Neben dieser Konkordanz- gibt es die Konkurrenzdemokratie, wie sie in unseren Nachbarländern besteht. In solchen Demokratien verfügen eine Partei alleine oder mehrere Parteien zusammen (Koalition) im Parlament über die Mehrheit und stellen die Regierung. Die übrigen Parteien bilden die Opposition und damit ein wichtiges Korrektiv. Im Parlament und in der Landesregierung wird intensiv gearbeitet. Zahllose Herausforderungen müssen angepackt, Visionen entwickelt, Lösungsvorschläge erarbeitet und Projekte umgesetzt werden. Weil die Aufgaben des Bundes praktisch alle Lebensbereiche abdecken, ist es gar nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen.

Konkordanzdemokratie

Konkurrenzdemokratie

Die Eidgenössischen Departemente

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