Recht Staat Wirtschaft 21

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18 UNSER STAAT

Wie im Wirtschaftsteil geschildert, haben wir zahlreiche Bedürfnisse, die wir nicht alleine, son- dern nur in einer Gemeinschaft befriedigen können. Dazu gehören z. B. das Bedürfnis nach Rechtssicherheit, nach einer gut funktionierenden Infrastruktur (Verkehr, Energie), nach einem ausgebauten Bildungs- und Gesundheitssystem usw. Diese Kollektivbedürfnisse werden durch den Staat abgedeckt. Eine Gemeinschaft schliesst sich innerhalb eines bestimmten Gebietes (Land, Territorium) zu- sammen, stellt Regeln über das Zusammenleben auf (Gesetzgebung), vollstreckt diese (Aus- führung) und ahndet Verstösse (Rechtsprechung). Wichtig beim Staat ist der Wille zur Einheit, Unabhängigkeit und Freiheit (Souveränität). Souveränität gegen aussen bedeutet, dass ein Staat mit andern Staaten auf gleichberechtigter Ebe- ne verhandeln, Verträge abschliessen und über Krieg oder Frieden entscheiden kann. Souveränität gegen innen bedeutet, im Besitz der Staatsgewalt zu sein, d.h. zu bestimmen, welche Regeln gelten. Die oberste Staatsgewalt kann bei einer einzelnen Person (Monarchie, Diktatur), bei einer gewähl- ten Gruppe (Parlament) oder beim Volk selbst («Volk als oberster Souverän») liegen. Damit die Macht nicht willkürlich und unbeschränkt ausgeübt wird, besteht in vielen Staaten Gewaltentrennung. Dies bedeutet, dass Gesetzgebung (Legislative), Ausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) auf drei voneinander unabhängige Organe aufgeteilt werden.

Definition

Souveränität gegen aussen und innen

Gewaltentrennung

Staatsgewalt Funktion

Legislative Gesetze erlassen

Exekutive Gesetze ausführen

Judikative Gesetze auslegen

Bund

National- und Ständerat

Bundesrat

Bundesgericht

Grosser Rat Kantonsrat Landrat Landsgemeinde

Obergericht Kantonsgericht Kreis-, Bezirks-, Regional- oder Amtsgericht

Regierungsrat Staatsrat

Kantone

Gemeindeversammlung Einwohnerrat Grosser Gemeinderat Grosser Stadtrat

Friedensrichter Vermittlerin Sühnebeamter

Gemeinderat ( Kleiner ) Stadtrat

Gemeinden

Die Menge unterschiedlicher Bezeichnungen für die Organe auf Kantons- und Gemeindeebene ist ein Hinweis auf die Vielfalt der Schweiz, wie sie im Föderalismus (vgl. Seite 192) gelebt wird.

Die meisten Staaten geben sich eine rechtliche Basis oder ein Fundament in Form eines Grund- gesetzes oder einer Verfassung.

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