RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
1 Straftat (Vergehen, Verbrechen usw.) StGB 1: Strafbar sind nur Taten, die das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht. 2 Anzeige bei der Polizei oder den Untersuchungsorganen. Anzeige durch Private oder Polizei. 3 Untersuchungsverfahren : Aufgrund der Anzeige werden durch Staatsanwälte/Untersuchungsrichter Ermittlungen durchgeführt. Je nach deren Verlauf löst diese ein Strafverfahren aus. Wichtig sind: Zeugen, Beweise usw. 4 Die Anklage löst das Gerichtsverfahren aus Angeklagte haben das Recht auf einen Verteidiger. 5 Urteil Der Angeklagte und der Verteidiger des Angeklagten werden schriftlich benachrichtigt. 6 Strafvollzug durch die Verwaltungsbehörde Wenn rechtskräftig, folgt der Vollzug einer Freiheitsstrafe durch die Strafvollzugsbehörde.
Der Strafprozess Grundsätze
Beim Strafprozess geht es nicht in erster Linie um die Durchsetzung privater Ansprüche, sondern um die Verwirklichung des staatlichen Strafanspruches.
Das Strafgesetzbuch zählt in einem «besonderen Teil» die einzelnen strafbaren Handlungen auf und legt für jede Straftat einen Strafrahmen fest. Nicht nur das Strafgesetzbuch und das Militär- strafgesetz, sondern sehr viele andere Bundesgesetze enthalten ebenfalls Strafbestimmungen z. B. das Strassenverkehrsgesetz, das Zollgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und etwa 300 wei- tere Bundesgesetze. Während im Zivilrecht ein Prozess nur zustande kommt, wenn eine Person (natürliche oder ju- ristische) eine Klage einreicht, unterscheidet man beim Strafrecht zwei Möglichkeiten. Liegt ein Antragsdelikt vor, so ist ein Strafantrag des Geschädigten nötig, um einen Prozess in Gang zu setzen. Antragsdelikte sind geringfügige Delikte. Bei Offizialdelikten, d.h. bei schweren Delikten, wird jedoch der Staat von sich aus tätig und setzt einen entsprechenden Prozess in Gang. ➞ Jede Partei muss zuerst angehört werden. ➞ Keine Strafe ohne ausdrücklich im Gesetz geregelten Straftatbestand. ➞ Keine Strafe ohne rechtskräftigen Schuldspruch. ➞ Niemand darf für dieselbe Tat zweimal bestraft werden. ➞ Im Zweifelsfalle für den Angeklagten. ➞ Das Strafmass richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. «Mildernde Umstände» können etwa geltend gemacht werden: ➞ Wenn der Täter die Straftat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat; ➞ Wenn der Täter die Straftat in schwerer Bedrängnis begangen hat; ➞ Wenn der Täter unter dem Eindruck einer schweren Drohung handelte; ➞ Wenn der Täter durch das Verhalten der verletzten Person ernsthaft in Versuchung geführt wurde; ➞ Wenn der Täter aufrichtige Reue zeigt.
Es gilt: Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe!
Das Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen den staatlichen Behörden (Amtsstellen, usw.) und den Bürgern. Es bestehen sehr viele Verwaltungsbereiche mit besonders grosser Be- deutung für die Bevölkerung, wie z. B. das Steuerrecht, das Baurecht.
Die Zuständigkeiten sind je nach Fachbereich verschieden. Die Bauverwaltung verfügt über ein Baugesuch, die Steuerbehörde verfügt über die Höhe der Steuerrechnung.
Bei einem Verwaltungsverfahren müssen in jedem Fall gesetzliche Grundlagen für die Entscheide vorhanden sein (Legalitätsprinzip).
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