RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
AUFGABE | ZUM NACHLASSVERFAHREN 1 Zuerst die gute Nachricht, dann die schlechte: Die Firma Glumm AG hat endlich den grossen Auftrag erhalten, der den lange ersehnten «turn around» bringen wird. – Der Firma Glumm AG wurde der Konkurs angedroht. Besteht für die Firma Glumm AG die Chance, den drohenden Konkurs abzuwenden?
17 DIE RECHTSPFLEGE UND DIE STRAFGESETZGEBUNG STGB Wo Menschen zusammenleben, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen, entstehen zwischen- menschliche Probleme, die in Streitigkeiten oder sogar Tätlichkeiten ausarten können. Hier hat der Staat die Aufgabe und die Pflicht, der Rechtsordnung zur Geltung zu verhelfen. Diesen wich- tigen Aufgabenbereich bezeichnen wir als Rechtspflege.
Die Vielzahl von Problemen, Streitigkeiten zwischen den Menschen und Verstössen gegen das Gesetz erfordert eine entsprechende Unterteilung.
Staat
In einem VERWALTUNGSPROZESS kann der Bürger Entscheide von Amtsstellen anfechten.
Strafbare Handlungen führen zu einem STRAFPROZESS.
Bürger
Bürger
Streitigkeiten zwischen Personen führen zu einem ZIVILPROZESS
Die saubere Trennung zwischen Zivil- und Strafprozess wird gelegentlich durchbrochen. Demzu- folge beinhalten Streitfälle oft eine zivil- und eine strafrechtliche Seite. Für Meinungsverschieden- heiten mit der Verwaltung besteht ein spezielles Verfahren, welches in der Regel zuerst verwal- tungsintern und dann über das Verwaltungsgericht läuft. Von Kanton zu Kanton begegnen uns bei der Justiz grössere Unterschiede. Untere Instanzen sind normalerweise die Schlichtungsstellen, Bezirks-, Amts- oder Kreisgerichte während die obere kantonale Instanz Obergericht oder Kantonsgericht genannt wird. Daneben existieren in verschiedenen Kantonen besondere Gerichte für bestimmte Streitfälle, wie Handelsgerichte, Schlichtungsstellen für Arbeitsverhältnisse bzw. Miet- und Pachtrecht usw. Bei kleineren Streitwerten oder Strafanträgen entscheidet oft nur ein Richter allein (Einzelrichter), während bei grösseren Streitwerten oder höheren Strafanträgen das Richterkollegium (drei oder fünf Richter, oft auch Laien) das Urteil fällt. Prozessfähigkeit setzt die Handlungsfähigkeit voraus. Nicht handlungsfähige Personen benötigen im Prozessfall einen gesetzlichen Vertreter. (Die Eltern, bei einer Beistandschaft die Beiständin oder den Beistand.)
Weitere bedeutende Gesetze: ➞ Strassenverkehrsgesetz SVG ➞ Betäubungsmittelgesetz, BetmG
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