WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
Rechtsquellen
Geschriebenes Recht BV, Gesetze, Verordnungen
Gerichte Amtsstellen Behörden
Gerichtspraxis Gesetze müssen ausgelegt und auf einzelne Fälle angewandt werden.
Richterliches Ermessen Der Richter entscheidet nach neuster Rechtslehre und im Sinne der Allgemeinheit.
Gewohnheitsrecht Festgesetze, verankerte Bräuche
Vorgehen beim Bearbeiten von Rechtsfällen
1.5
Die Arbeit mit den Gesetzbüchern dient dazu, einen konkreten Sachverhalt einem gesetzlichen Tatbestand unterzuordnen und daraus eine Rechtsfolge zu ermitteln.
Sachverhalt
Was hat sich zugetragen, was ist passiert? Frau Gärtner topft auf dem Balkon ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ihre Geranien um. Dazu stellt sie die Blumenkisten auf den Sims. Dabei fällt ihr eine Blumenkiste vom Sims und tötet ein Kind auf dem darunterliegenden Spielplatz. Welche gesetzliche Regelung ist für den Sachverhalt vorgesehen? StGB 117: «Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.» Merkmale des Tatbestandes:
Tatbestand
➞ Tod eines Menschen ➞ Fahrlässige Handlung ➞ Verursachung ( Kausalzusammenhang )
Rechtsfolge
Welche gesetzliche Folge ist aufgrund des Tatbestandes vorgesehen? StGB 117: Gefängnis oder Geldstrafe (abstrakte Rechtsfolge muss durch den Richter konkretisiert werden ) ➞ Frau Gärtner wird zu 3 Wochen Gefängnis bedingt verurteilt. Im Vordergrund stehen für uns die Beurteilung des Sachverhalts, die Problemformulierung und die Beurteilung von Lösungsmöglichkeiten, die uns dann zu einem Entscheid über eine mögli- che gesetzliche Rechtsfolge führen können. Die Festlegung der konkreten Auswirkungen dieser Rechtsfolge ist dann die Sache der Rechtsprechung, also des Gerichts.
Sachverhalt Ausgangslage Ereignis
Beurteilung Sind die Tatbestands- merkmale der möglichen Rechtssätze erfüllt?
Suche des Tatbestands Welche Rechtssätze sind für die Problemlösung bedeutsam ?
Lösungsmöglichkeiten Welche Lösungen kommen in Frage? Parteiinteressen?
Formulierung des Problems Was wissen wir, was nicht? Was wollen die Beteiligten?
Entscheid Rechtsfolge Konkrete Auswirkung
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