WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
Beschreibung der Gesellschaftsformen
Einzelunternehmung
Die Einzelunternehmung ist für junge Leute die beliebteste Gesellschaft in der Schweiz. Von ei- nem solchen Gebilde spricht man dann, wenn eine einzelne natürliche Person ein kaufmännisches Unternehmen führt. Der Einzelgeschäftsführer trägt das Unternehmensrisiko mit seinem gesam- ten Geschäfts- und Privatvermögen. Der Vorteil ist aber, dass er alleine über seine Geschäftspoli- tik entscheiden kann. Das Unternehmen existiert, sobald der Inhaber mit seiner Geschäftstätigkeit beginnt» es braucht keinen formellen Errichtungsakt. Der Firmenname muss den Gründernamen enthalten. Wird mehr als CHF 100 000.– Umsatz erwirtschaftet, so muss die Einzelfirma ins Han- delsregister eingetragen werden. Die Vorteile liegen in der grossen unternehmerischen Freiheit und der schnellen und einfachen Gründung. Der grosse Nachteil liegt aber in der Haftung. Die Gesellschaft ist mit den Gesellschaftern eng verbunden. Die Personen sind hier das prägen- de Element. Die Gesellschafter haften nicht nur mit dem Gesellschafts-, sondern auch mit dem Privatvermögen. Entscheidend sind das Motiv der Arbeitsteilung sowie die Persönlichkeit des jeweiligen Gesellschafters. Rechtsgrundlage ist ein Gesellschaftsvertrag. Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht hier das eingebrachte Kapital und weniger der Ge- sellschafter im Mittelpunkt. Zweck ist denn auch die Kapitalbeschaffung. Die Gesellschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst durch den Handelsregistereintrag. Für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Rechtsgrundlage sind die Statuten.
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
AUFGABE | ZU DEN GESELLSCHAFTSFORMEN
1 Um welche Gesellschaftsform handelt es sich bei folgenden wirtschaftlichen Zusammenschlüssen bzw. welche Rechtsform würden Sie wählen?
a ) XY hat vier Mitglieder, welche alle natürliche Personen sind. Sie alle haften sowohl mit dem Gesellschafts- als auch mit dem Privatvermögen. b ) Ein kaufmännischer Angestellter, ein eidg. dipl. Malermeister und ein Maler, welcher im Lotto einen Supertreffer gelandet hat, wollen ein Malergeschäft gründen. c ) Christine Brack ist alleinige Inhaberin einer Schreinerei, welche stark überschuldet ist. Brack muss die Schulden auch aus ihrem Privatvermögen decken. d ) Cornelia Bless und Dieter Hermann wollen mit Gleichgesinnten jeden Donnerstag zusammenkommen, um gemeinsam alte Volkslieder zu singen. e ) Die Spreiter Bau AG und die Holzinger GmbH schliessen sich zum Bau eines Einkaufs- und Bürozentrums vorübergehend mittels Vertrag zusammen. f ) Die ABC ist eine Unternehmung mit 2346 Eigentümern, welche mit mehr oder weniger viel Geld daran beteiligt sind. Für allfällige Schulden haften sie nur mit diesem Geld. g ) Ernst Frei, Hans Romer und die KLEIB AG haben sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen. Zwar haften sie auch für die Schulden der Gesellschaft, aber höchstens bis zu einem im voraus bestimmten Kapital. h ) 13 Berufsschüler schliessen sich zu einer Gesellschaft zusammen. Sie wollen die teuren Lehrmittel und Unterrichtshilfen gemeinsam kaufen und auch an ihre Kollegen verkaufen. i ) Drei Frauen schliessen sich zusammen, um mit Computern und Kommunikationsmitteln zu handeln. Sie tragen ihre Gesellschaft ins Handelsregister ein. k ) «ShareCom» ist eine Organisation, welche gemeinsam Autos, Segelboote und weitere Konsumgüter unterhält. Ihre Mitglieder haben die Möglichkeit, diese Güter günstig und unkompliziert zu benützen, statt sie zu besitzen.
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