RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Unternehmensformen im Überblick
14.1
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH )
Einzelunternehmung
Aktiengesellschaft ( AG )
Rechtsgrundlagen
im OR nicht separat geregelt
OR 772–827
OR 620–763
Kleinunternehmen, personenbezogene Tätigkeiten ( z. B. Künstler )
kleinere, stark personen bezogene Unternehmen
fast alle Arten gewinn orientierter Unternehmen
Ideal für
Natürliche Person, mit Alleineigentum
Rechtsnatur
juristische Person, Körperschaft
juristische Person, Körperschaft
freie Wahl der Firma (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen ) In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden. OR 944, 950 öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, gegebenenfalls Bestimmung der Geschäftsführung sowie der Vertretung und (eventuell) der Revisionsstelle Eintrag ins HR OR 777–779
freie Wahl der Firma (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen ) In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden. OR 944, 950
Familienname des Inhabers mit oder ohne Vorname OR 944, 945 mögliche Zusätze: Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen
Firma-Bildung
Gründung, Genehmigung der Statuten, Wahl des VR und (eventuell) der Revisionsstelle. Eintrag ins HR OR 629–635 a, 640, 643
Aufnahme der selbständigen, auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit
Entstehung durch
zwingend für ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen, das einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100 000 erzielt HRegV 36
entsteht erst mit dem HR-Eintrag OR 643
entsteht erst mit dem HR-Eintrag OR 779
Eintrag im HR
mind. 1 Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) OR 775 mind. CHF 20 000, vollständig einbezahlt OR 777 c Abs. I
mind. 1 Aktionär (natürliche oder juristische Person) OR 625
1 natürliche Person ist alleiniger Geschäftsinhaber
Mindestzahl Gesellschafter
mind. CHF 100 000, davon CHF 50 000 einbezahlt OR 621, 632 – Generalversammlung – Verwaltungsrat (mit mind. 1 Mitglied) – Revisionsstelle (allenfalls) OR 727 a Abs. II OR 698 ff. ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens OR 630
Erforderliches Kapital
keine Auflagen
– Gesellschafterversammlung – Geschäftsführung (mind. 1 Mitglied) – Revisionsstelle (allenfalls) OR 727 a Abs. II OR 809 ff. ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens OR 794 Gesellschaft auf Gewinn und Kapital Gesellschafter auf Anteilen als Vermögen und auf Gewinnverteilungen als Einkommen
Organe
keine
unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
Haftung
Gesellschaft auf Gewinn und Kapital Aktionär auf Aktien als Vermögen und auf Dividenden als Einkommen
Inhaber auf gesamtem Einkommen und Vermögen aus geschäftlichem und privatem Bereich
Besteuerung
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