RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Gerichtliches Ermessen Wo das Gesetz das Gericht auf sein Ermessen oder auf die Würdigung der Umstände oder auf wichtige Gründe verweist, hat es seine Entscheidung nach Recht und Billigkeit zu treffen. Beweislast Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.
ZGB 4
ZGB 8
AUFGABE | KAPITEL 1.3
a) Suchen Sie zu den Rechtsgrundsätzen im öffentlichen Recht noch weitere Artikel in unserer Bundesverfassung. b) Nun vergleichen Sie diese Rechtsgrundsätze und deren Gültigkeit in Staaten wie China oder Russland. 6
Angabe der Rechtsquelle
1.4
Es gibt viele Gesetzessammlungen, mit denen Sie in Zukunft arbeiten werden. Wenn man ange- ben muss, in welchem Gesetz eine Rechtsvorschrift zu finden ist, so hält man sich am besten an folgende Regeln:
In welchem Gesetz findet sich die Rechtsvorschrift?
Angabe der Abkürzung ➞ Zivilgesetzbuch ( ZGB ) ➞ Obligationenrecht ( OR ) ➞ Strafgesetzbuch ( StGB ) ➞ Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) ➞ Arbeitsgesetz (ArG) usw.
In welchem Artikel steht die Rechtsvorschrift?
Angabe der Artikelnummer ➞ Handlungsfähigkeit ( ZGB 13 )
➞ Darlehen ( OR 312 ) ➞ Nötigung ( StGB 181 )
➞ Barkredit (KKG 9), im Konsumkreditgesetz geregelt ➞ Missbrauch einer Fernmeldeanlage (StGB 179septies) ➞ Verein ( ZGB 60ff. ) Angabe der Absatznummer und Ziffer ➞ Schutz vor Rechtsmissbrauch (ZGB 2 II oder ZGB 2 Abs. 2) ➞ Vertretung in medizinischen Fragen (ZGB 378 I Ziff. 2)
In welchem Absatz steht die Rechtsvorschrift?
➞ Entwendung aus Not (StGB 138 II) ➞ Ferien im Lehrvertrag (OR 345a III)
Bundesgerichtspraxis
Anmerkung: Das Bundesgericht setzt beim Zitieren die Rechtsquelle an den Schluss (z. B. Art. 13 ZGB). Dies ist auch in der Rechtslehre üblich.
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