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4 Nennen Sie die Formvorschriften, welche die ledige Irene Varga bei einer Bürgschaft für CHF 15 000.– beachten muss.

5 Anton Mächler hat einen Bürgschaftsvertrag für eine Schuld seines Freundes Jan Malec gegenüber einem Autohändler für CHF 3000.– unterschrieben. Claudine Mächler, die Ehefrau

von Anton, findet diese Bürgschaft eine «Schnapsidee». Welches Mittel steht ihr zur Verfügung, um sich zu wehren?

6 Erklären Sie mit Hilfe des OR folgende Varianten von Bürgschaftsverträgen. Erstellen Sie eine kleine grafische Darstellung.

– Einfache Bürgschaft – Solidarbürgschaft – Mitbürgschaft

7 Güscht Eggenberger ist ein einfacher Bergbauer vom Studnerberg. Vor einiger Zeit wurde er angefragt, ob er sich an einer Mitbürgschaft für den Kauf einer neuen Mähmaschine beteiligen will. Da er nicht genau weiss, was eine Mitbürgschaft ist, bittet er Sie um Rat.

8 Ihre Kollegin Beatrice möchte einen Bürgschaftsvertrag unterschreiben. Sie ist sich aber nicht sicher, ob sie «einfach» oder «solidarisch» bürgen soll. Beatrice bittet Sie um Ihren Rat.

9 Für die Schulden der Hagger-Travel AG gegenüber einem kleinen Geldinstitut verbürgt sich Herr Neurauter mit folgender schriftlicher Erklärung: «Ich verbürge mich solidarisch für die Rückzahlung sämtlicher Kredite, die Sie der Hagger-Travel AG zwischen 1. Januar und 31. Mai dieses Jahres gewähren. Wir bestimmen keinen Höchstbetrag.» Als Neurauter nun tatsächlich zahlen sollte, weigert er sich. Welche rechtmässige Begründung kann er anbringen?

14 DAS GESELLSCHAFTSRECHT ( OR 530 – 926/927 – 962 )

Eine Gesellschaft im Sinne des Privatrechts ist eine: ➞ auf einer vertraglichen Grundlage beruhende ➞ Vereinigung von Personen, ➞ die alle den gleichen Zweck ➞ mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln verfolgen.

Personen schliessen sich mit dem Ziel zusammen, unternehmerisch tätigen zu werden, und grün- den deshalb ein Unternehmen. Es stehen ihnen eine Vielzahl von möglichen Rechtsformen zur Verfügung. Dieses Kapitel gibt eine Übersicht dieser Rechtsformen. Damit eine vertragliche Grundlage für eine Gesellschaft gegeben ist, ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien nötig (OR 1 Abs. 1). Sie müssen sich über den Zweck einigen, den sie mit gemeinsamen Mitteln oder Kräften fördern wollen. Zudem braucht es den Willen zum partnerschaftlichen Zusammenwirken auf das gemeinsame Ziel hin. Ein kaufmän- nisches Unternehmen ist auf eine selbständige, auf Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet (OR 934). Es besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag, zur Buchführung sowie zur Bildung einer «Firma» (rechtlicher Begriff für den Namen des Unternehmens).

Rechtsgrundlagen

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