WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
AUFGABEN | ZUR ÜBERSICHT ÜBER DIE ARBEITSVERTRAGSARTEN
1 Beschreiben Sie kurz in eigenen Worten Begriff, Form und beteiligte Partner folgender Arbeitsverträge:
a ) Einzelarbeitsvertrag b ) Lehrvertrag c ) Gesamtarbeitsvertrag d ) Normalarbeitsvertrag
2 Entscheiden Sie, um welche Arbeitsvertragsart es sich handelt:
a ) C. Golgorov arbeitet als Kellner in einem Ostschweizer Hotel. b ) Zwischen der Swiss und dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband werden in einem Vertrag Mindestlöhne, Überstunden-Entschädigung, Kündigungsfristen und vieles mehr geregelt.
c ) Frau Rüdisühli ist Putzfrau an einer Berufsschule. d ) Simone lässt sich zur Hochbauzeichnerin ausbilden.
e ) Ein Arbeitgeberverband schliesst mit einer Gewerkschaft einen Vertrag ab, in dem Rahmenbedingungen für alle Arbeiter dieser Branche geregelt werden. Dieser Vertrag wird vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. f ) Die Regierung eines sozial besonders fortschrittlichen Kantons sieht in einem Erlass vor, für Hausangestellte über 45 Jahren fünf Wochen Ferien zu gewähren.
Einzelarbeitsvertrag
9.2
Arbeitsvertrag ( OR 319–362 )
OR 319 Abs. 1 charakterisiert einen Einzelarbeitsvertrag dadurch, dass sich der Arbeitnehmer ver- pflichtet, auf unbefristete oder befristete Zeit im Dienst des Arbeitsgebers Arbeit zu leisten. Der Arbeitgeber seinerseits ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Lohn auszurichten. Es besteht ein Unterordnungsverhältnis, also eine Arbeitsleistung in abhängiger Stellung. Damit ein Einzelarbeitsvertrag zustande kommt, braucht es einen Austausch übereinstimmender Willenserklärungen gemäss OR 1 Abs. 1. Dieser Austausch muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent (stillschweigend, durch die Tätigkeit selbst) sein. Ein Einzelarbeitsvertrag gilt gemäss OR 320 Abs. 2 auch dann als abgeschlossen, «wenn der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwar- ten ist». Für seine Gültigkeit setzt der Einzelarbeitsvertrag grundsätzlich keine besondere Form voraus ( OR 320 Abs. 1 ).
Zustandekommen
Kommt es zum Vertragsabschluss, gilt der erste Monat als Probezeit (OR 335 b). Die Probezeit darf auf maximal drei Monate verlängert werden.
AUFGABEN | ZU BEGRIFF UND ENTSTEHUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
1 Jolanda Bütsch hat sich auf ein Stelleninserat von Herrn Burger gemeldet. Dieser ist von ihrer Bewerbung sehr angetan. Beim Bewerbungsgespräch einigen sie sich bezüglich Arbeitsinhalt und Gehalt. Danach meint Herr Burger: «Am Mittwoch erhalten Sie den schriftlichen Vertrag». Zu Hause angekommen, findet Jolanda ein besseres Arbeitsangebot im Briefkasten. Darf sie davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag mit Burger noch nicht gültig ist?
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