RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
2 Vor 12 Jahren haben Sabine Roth und Peter Baumann geheiratet. Sie brachte ein ererbtes Vermögen von CHF 600 000.– in die Ehe. Nach einem Jahr wurde das erste Kind geboren. Es war eine Tochter, die sie auf den Namen Regula tauften. Nach weiteren drei Jahren erfolgte die Geburt der zweiten Tochter Priska. Jetzt ist es noch einmal so weit. Als drittes Kind des Ehepaares Baumann-Roth kommt ein Knabe zur Welt. Doch vier Tage nach der Geburt stirbt Frau Baumann völlig unerwartet. Entscheiden Sie, welche der folgenden Handlungen im Verlauf dieser tragischen Ereignisse auf Recht und welche auf Brauch (Sitte, Moral) beruhen. a ) Herr Baumann meldet dem Zivilstandsamt die Geburt und die genaue Geburtszeit seines Sohnes. b ) Er teilt dem Amt mit, dass sein Sohn Tobias Michael heissen solle. Der Rufname sei Tobias. c ) Als Taufpaten für den kleinen Tobias sind Herrn Baumanns Bruder Paul und dessen Frau Iris vorgesehen. Sie werden sofort nach der Geburt telefonisch benachrichtigt. d ) Der stolze Vater verschickt gedruckte Geburtsanzeigen an Freunde, Bekannte und Verwandte. e ) Nach dem unerwarteten Tod seiner Frau bringt Herr Baumann schmerzerfüllt den vom Arzt ausgestellten Totenschein aufs Zivilstandsamt. Tag und Stunde der Beerdigung werden festgesetzt. f ) Der trauernde Herr Baumann bespricht sich mit dem Pfarrer wegen des Trauergottesdienstes. Er übergibt ihm einen kurzen Lebenslauf der Verstorbenen. g ) In der Lokalzeitung lässt Herr Baumann eine Todesanzeige erscheinen und versendet gedruckte Trauerbotschaften an auswärtige Verwandte und Bekannte. h ) Bruder Paul und Schwägerin Iris nehmen den kleinen Tobias als vorgesehene Paten vorderhand in Pflege. i ) Die Inventarisationsbehörde nimmt ein Nachlassinventar der verstorbenen Frau Baumann auf. Als einzige Erben werden der Gatte Peter Baumann sowie die drei Kinder bezeichnet. j ) Herr Baumann verwaltet einstweilen die Erbschaft seiner unmündigen Kinder. k ) Die Empfänger der Todesanzeige, die nicht an der Beerdigung teilnehmen können, senden Herrn Baumann eine Kondolenzkarte.
3 Entscheiden Sie, welche der folgenden Aussagen rechtlich fixiert sind.
Schlagen Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Obligationenrecht (OR) nach. Nennen Sie die entsprechenden Gesetzesartikel. Benutzen Sie dazu das Sachregister im ZGB und OR. a ) Ein Lehrling muss von seinem Lohn den Eltern einen Beitrag an die Haushaltskosten abliefern, sofern die Eltern es verlangen. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ 1. Familie ➞ 2. Kinder ➞ 3. Arbeitserwerb). b ) Im Garten des Nachbars steht ein Kirschbaum. Die Früchte an dem Ast, der über den Zaun in unseren Garten hinüberragt, gehören uns. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ Eigentum ) c ) Vor der Kinokasse warten die Besucher in einer Warteschlange. Ich muss hinten anschliessen. ( Rechtsordnung oder Anstandsregel ? ) d ) Ein Arbeitgeber darf einer Frau während der Schwangerschaft nicht kündigen. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ 1. Arbeitsvertrag ➞ 2. Kündigung ➞ 3. Suchen Sie nun unter dem Buchstaben K. ➞ 4. Kündigung zur Unzeit). Wie heisst der Gesetzesartikel? e ) Wenn ich auf der Strasse etwas finde und dem Eigentümer zurückgebe, habe ich Anrecht auf einen Finderlohn. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ Finderlohn ) f ) Wenn ich mit einem Kollegen mündlich vereinbare, ihm mein Mofa für einen bestimmten Preis zu verkaufen, ist dies bereits ein rechtsgültiger Vertrag. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ Vertrag ➞ Form ) g ) Wer in der Stadt seinem Vorgesetzten begegnet, hat diesen zu grüssen. ( Rechtsordnung oder Anstandsregel ? ) h ) Wenn zwei Verlobte sich trennen, können sie vom anderen die während der Verlobungszeit gemachten Geschenke zurückverlangen. (Siehe Sachregister OR und ZGB ➞ Verlöbnis )
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